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Einreisebestimmungen Schweden

Finnland         Norwegen         Island          Dänemark

Aktuell
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweden-node/schwedensicherheit/210708

ADAC-Partnerclub

Motormännens Riksförbund (M)
Fridhemsgatan 32
S 112 40 Stockholm
Tel.: +46 8 690 38 00
Fax: +46 8 690 38 24
service@motormannen.se


Botschaft

Botschaft des Königreichs Schweden
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Telefon (030) 50 50 60
Telefax (030) 50 50 67 89
ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
www.schweden.org

Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tyske Ambassaden
Skarpögatan 9
S-115 27 Stockholm
Telefon (08) 6 70 15 00
Telefax (08) 6 70 15 72
info@german-embassy.se

Einreisebestimmungen
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Personen ab 16 Jahren benötigen den Reisepass oder den Personalausweis. Die Dokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Für Kinder unter 16 Jahren werden der Reisepass, der Kinderreisepass, der Kinderausweis und der Personalausweis anerkannt. Alle Dokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.

Bei der Mitnahme von Minderjährigen durch Verwandte oder Bekannte oder bei alleine reisenden Minderjährigen genügen die gültigen Personaldokumente. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Es genügt der nationale Führerschein.

Fahrzeugpapiere

Es genügt der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert

Fremdenverkehrsamt
Visit Sweden
Telefon (069) 22 22 34 96
Telefax (0046 63) 12 81 37
germany@visitsweden.com
www.visitsweden.com

Gesundheitsinformationen
Impfungen
Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung).
Besondere Impfhinweise: FSME - Betroffen sind das Gebiet der Mälaren, der südwestliche Küstenstreifen vom Uppland bis Blekinge, sowie die vorgelagerten Ostseeinseln Gotland und Öland.
 
Hinweise
Reiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Ärzte vom ADAC Auslands Informations Service unter der Telefonnummer (089) 76 76 77 oder über die Faxnummer (089) 76 76 36 77 zur Verfügung.
 

Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Es ist der EU-Heimtierausweis erforderlich.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnete Tiere ist der Mikrochip Pflicht.

Impfungen

Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

Weitere Regelungen

Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis unaufgefordert dem Zoll vorgelegt werden.

Detaillierte Informationen erhalten sie auf den Internetseiten des Schwedisches Zentralamtes für Landwirtschaft.  www.sjv.se

Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 220 Volt. Steckdosen in Hotel-Badezimmern haben teils kleinere Eingänge als bei uns, so dass hierfür die Mitnahme eines Zwischensteckers sinnvoll sein kann. Er ist in ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

Notruf
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112

Reisegepäck


Bei der Einreise zu beachten

Gebrauchsgüter

Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Lebens- und Genussmittel

Für die Mitnahme von Lebensmitteln aus den EU-Ländern und aus Norwegen gibt es keine Beschränkungen.
Bei Einreise aus einem EU-Land dürfen Sie Genussmittel wie z.B. alkoholische Getränke und Tabakwaren zum eigenen Verbrauch oder zum Verbrauch durch Ihre Familie unbegrenzt zollfrei mitführen. Die Einschätzung, ob es sich um Waren für den privaten Verbrauch oder um Waren für die gewerbliche Verwendung handelt, obliegt dem kontrollierenden Beamten. Tabakwaren sind nur Personen ab 18 Jahren, alkoholische Getränke nur Personen ab 20 Jahren gestattet.

Weitere Produkte und Güter

Die Mitnahme von Selbstverteidigungs-Waffen, auch von Schreckschuss- und Gaspistolen, Tränengas-Sprays, Springmessern und ähnlichem ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußen, bis hin zur Gefängnisstrafe, belegt. Weitere Auskünfte über die Mitnahme von Waffen, z.B. über die Bestimmungen zur Mitnahme von Jagdwaffen, erteilt die schwedische Botschaft.

Bei der Einreise aus Nicht EU-Ländern

Bei Einfuhr von zollfrei eingekaufter Ware (z.B. aus Duty-free-Shops), vonr Ware aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen) oder bei Reisen auf die oder von den Aland-Inseln sind die erlaubten Mengen an Alkohol und Tabak geringer, außerdem gibt es Wertgrenzen für sonstige Waren.
Die schwedische Zollbehörde im Internet:www.tullverket.se

Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe erhalten Sie rund um die Uhr von den Straßenhilfsorganisationen
"Assistancekåren" (Telefon 020 912 912) sowie "FALCK" (Telefon 087 679 000).

Die Hilfe ist kostenpflichtig. ADAC PlusMitglieder können gegen Vorlage des AIT-Kreditbriefes bzw. der ADAC-Kostengarantie bargeldlos bezahlen; von den Kosten erhalten sie für Pannenhilfe und fürs Abschleppen jeweils bis zu 200 Euro erstattet

Telefonieren
Von Deutschland nach Schweden:
0046 + Ortskennzeichen ohne die Null + Teilnehmernummer

Von Schweden nach Deutschland:
0049 + Ortskennzahl ohne die Null + Teilnehmernummer.

Fast alle Telefonzellen werden mit Telefonkarten betrieben, die Sie in Telefonbüros (»Tele« oder »Telebutik«) sowie Tabak- und Zeitungsgeschäften erhalten. Es gibt auch Telefonzellen, die für die Benutzung mit internationalen Kreditkarten ausgerüstet sind. Münzfernsprecher nehmen 1- und 5-skr-Münzen an (Mindesteinwurf 2 skr).

Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze 0,2
Höchstgeschwindigkeiten in km/h
 
  Pkw1 Gespann Motorrad3 Wohnmobil leicht2
innerorts   4    
außerorts   805    
Schnellstraßen   806    
Autobahnen   807  

1 auf allen Straßentypen entsprechend der Beschilderung

2 Für alle Wohnmobile mit Eintrag "Wohnmobil" im Kfz-Schein, unabhängig vom Gewicht, auf allen Straßentypen entsprechend der Beschilderung.

3 auf allen Straßentypen entsprechend der Beschilderung

4 entsprechend der Beschilderung, jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
- der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
- der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt

5 Jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
- der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
- der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt

6 Jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
- der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
- der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt

7 Jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
- der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
- der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt




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