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Einreisebestimmungen Finnland

Schweden         Norwegen         Island          Dänemark

 

Botschaft
Botschaft von Finnland
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Telefon (030) 50 50 30
Telefax (030) 50 50 33 33
sanomat.ber@formin.fi
www.finnland.de

Deutsche Vertretung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Krogiuksentie 4b
FIN 00340 Helsinki
Telefon (09) 45 85 80
Telefax (09) 45 85 82 58
info@helsinki.diplo.de

Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen den Reisepass oder den Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren wird der Kinderreisepass, der Kinderausweis oder der Eintrag im Pass eines Elternteils anerkannt. Alle Dokumente müssen bis zum Ende des Aufenthaltes gültig sein.
 
Kraftfahrzeug
Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein (bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Von Anfang Dezember bis Ende Februar jeden Jahres sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben.
Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Feiertage
2013 gibt es folgende Feiertage:
01.01 Neujahr
06.01. Hl. Drei Könige
29.03. Karfreitag
01.04. Ostermontag
01.05. Maifeiertag
09.05. Christi Himmelfahrt
20.06. Mittsommer-Vortag *
22.06. Mittsommer
02.11. Allerheiligen
06.12. Unabhängigkeitstag
24.12. Hl. Abend
25.12. 1. Weihnachtsfeiertag
26.12. 2. Weihnachtsfeiertag
31.12. Silvester **
* nur Banken ganztags geschlossen
** Banken und Geschäfte nur bis mittags geöffnet
 

Impfungen
Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung).
Besondere Impfhinweise: FSME - Betroffen ist das südwestliche Gebiet um Turku mit den vorgelagerten Inseln und den Aaland-Inseln. Einzelne Verbreitungsgebiete bestehen in den südlichen Landesteilen.

Unter anderem können in der Region folgende, durch Impfung vermeidbare Krankheiten auftreten: Hepatitis B
Hinweise
Reiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Ärzte vom ADAC Auslands Informations Service unter der Telefonnummer (089) 76 76 77 oder über die Faxnummer (089) 76 76 36 77 zur Verfügung.

Hund und Katze
  • Hund und Katze

    Ausweise und Kennzeichnungen

    Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
    Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip Pflicht.

    Impfungen

    Im EU-Heimtierausweis müssen von einem Tierarzt eingetragen sein:
    • die Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor Einreise)
    • bei Hunden auch die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (echinococcus multilocularis): a) entweder eine Behandlung 1-5 Tage vor der Einreise oder b) vor der Einreise mindestens zwei Behandlungen, durchgeführt im Abstand von maximal 28 Tagen; während des Finnland-Aufenthalts weitere Behandlungen in Intervallen von maximal 28 Tagen. Bei Direkteinreise aus Norwegen ist keine Echinococcus-Behandlung erforderlich.

Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 220 Volt. Unsere Stecker passen mit den finnischen Steckdosen zusammen.

Notruf
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112

Reisegepäck
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Über die Mitnahme von Waffen erteilt die Finnische Zentrale für Tourismus Auskunft.
Lebens- und Genussmittel
1. Reisen innerhalb der EU (ausgenommen Aland-Inseln)
  • Bei der Einreise zu beachten

    Gebrauchsgüter

    Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

    Lebens- und Genussmittel

    Reisen innerhalb der EU (ausgenommen Aland-Inseln)

    Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gibt es Richtmengen:

    10 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse, 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) und 110 l Bier. Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie glaubhaft machen können, dass die Ware tatsächlich nur dem persönlichen Verbrauch dient. Spirituosen über 80 Vol.-% dürfen nicht eingeführt werden, Spirituosen ab 22 Vol.-% nur von Personen ab 20 Jahren, alkoholische Getränke unter 22 Vol.-% nur von Personen ab 18 Jahren.

    Bei Tabakwaren gelten als Richtmengen 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Rauchtabak. Es gibt jedoch folgende Einschränkung: Jedes Päckchen muss in finnischer und schwedischer Sprache eine Warnung vor den gesundheitlichen Risiken durch Tabak, die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehaltes und Informationen, die die Identifizierung und Rückverfolgung des Produktes ermöglichen, aufweisen. Ohne diese Beschriftung dürfen für den persönlichen Gebrauch höchstens 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos und 250 Gramm Pfeifen- oder Zigarettentabak eingeführt werden. Unter 18-Jährige dürfen keine Tabakwaren einführen.

    Bei der Einreise aus Nicht EU-Ländern

    Duty-free Ware, Einreise aus Nicht-EU-Ländern,
    Einreise auf die oder von den Aland-Inseln

    Bei Einfuhr von zollfrei eingekaufter Ware oder Ware aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen) oder bei Reisen auf die oder von den Aland-Inseln sind die erlaubten Mengen an Alkohol und Tabak geringer, außerdem gibt es Wertgrenzen für sonstige Ware

3. Die finnische Zollbehörde im Internet:
 
www .tulli.fi (»Publication«, »Customer Bulletins«)


Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe vermittelt rund um die Uhr der finnische Automobilclub Autoliitto unter der Telefonnummer (09) 77 47 64 00.

An Wochenenden und an Feiertagen sind auf Hauptrouten einige freiwillige Pannenhelfer des Autoliitto im Einsatz. Deren Hilfe ist (bis auf die An- und Abfahrt sowie die Ersatzteile) für ADAC PlusMitglieder kostenfrei.

Ansonsten wird Pannenhilfe anderer, kostenpflichtiger Straßendienste vermittelt. Abschleppen wird nur von kostenpflichtigen Fremdfirmen ausgeführt. ADAC PlusMitglieder erhalten von den Kosten für Pannenhilfe und fürs Abschleppen jeweils bis zu 200 Euro erstattet.

Telefonieren
Von Deutschland nach Finnland:
00358 + Ortskennzeichen ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer

Von Finnland nach Deutschland:
0049 oder 99049 oder 99449 oder 99949 (je nach Telekommunikations-Anbieter) + Ortskennzeichen ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer

Sie können von allen Telefonzellen mit Münzen nach Deutschland telefonieren. Es gibt auch Kartentelefone. Karten erhalten Sie in Postämtern, an Busstationen, in Hotels oder an Kiosken.
Auslandsgespräche lassen sich auch in den Telegrafenämtern "Sonera" führen. Die "Sonera"-Stelle in Helsinki heißt "Soittopiste".

Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze: 0,5
Höchstgeschwindigkeiten in km/h

                       Pkw      Wohnmobil    Gespann    Motorrad
                        
innerorts           50            50              50             50
außerorts        80-100 1)   80 2)           80        80-100 1)3)
Autobahnen      120          80 2)           80            120 3)
 
1) nach Beschilderung

2) 100 km/h dürfen jedoch fahren:
   Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1995 bis zu einem
   Leergewicht von 1875 kg;
   Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1981 bis zu einem
   Leergewicht von 1800 kg.

3) Motorrad mit Anhänger maximal 80 km/h

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Auch tagsüber muss inner- und außerorts mit Abblendlicht gefahren werden.

Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.

Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und vor allem in der Dämmerung - die finnischen Straßen. Die Schilder geben die ungefähre Länge der Gefahrenzone an. Bei einem Unfall mit einem Rentier oder Elch müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen (Notruf 112).

Von Anfang Dezember bis Ende Februar sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für alle Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Strafen für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe wird einkommensabhängig ermittelt.

Einige Schildertexte:
leiriytyminen kielletty = Camping verboten / kielletty = verboten / sateella liukas = Rutschgefahr bei Nässe / aluerajoitus = regionale Geschwindigkeitsbegrenzung / kiertotie = Umleitung / aja hitaasti = langsam fahren / ajo sallittu omalla vastuulla = Befahren auf eigene Gefahr / kokeile jarruja = Bremstest machen / tietyö = Baustelle  / tie rankenteilla = Straße im Bau / päällystetyötä sowie kunnossapitotyö = Straßenarbeiten / kelirikko = Frostschäden / moottoritie = Autobahn / maantie = Landstraße / valtatie = Bundesstraße / keskusta = Stadtmitte, Zentrum / silta = Brücke / lautta, lossi = Fähre / satama = Hafen / rautatieasema = Bahnhof / lentoasema = Flughafen / opastus = Information / näkötorni = Aussichtsturm.

Zahlungsmittel
Bargeld abheben

An den meisten so genannten OTTO-Bankautomaten können Sie mit ec-Karte und PIN-Nummer Geld abheben. Des Weiteren sind Reiseschecks und internationale Kreditkarten zum Bargeld abheben geeignet.
Gewöhnlich sind Banken Mo-Fr 9.00-16.30 Uhr geöffnet (kann örtlich variieren).

Bargeldlos bezahlen

Die Akzeptanz der gängigen internationalen Kreditkarten ist hoch. In Geschäften kann zunehmend mit der ec-Karte (Maestro-Funktion) und der persönlichen PIN-Nummer bezahlt werden, die Akzeptanzstellen sind aber nicht so verbreitet wie bei uns.

Zeit
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt ganzjährig + 1 Stunde.

 

 



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