| 1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1 Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie der
SL den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an.
Ihrem Angebot liegen die in
diesem Katalog bzw. auf dieser
Homepage aufgeführten
Leistungsbeschreibungen,
Reisebedingungen und Preise
zugrunde. Die Anmeldung erfolgt
in der Regel über das von Ihnen
aufgesuchte Reisebüro, direkt
bei der SL-Reservierungszentrale
in Kiel oder online. Sie erfolgt
durch den Anmelder, auch für
alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragspflichten der
Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Der
Vertrag kommt mit der Annahme
durch SL zustande. Die Annahme
erfolgt mit Zugang der
schriftlichen Reisebestätigung
von SL bei dem Reisebüro, in dem
Sie die Reise gebucht haben, an
der von Ihnen angegebenen
Privatadresse. Das Reisebüro ist
von Ihnen mit der Anmeldung
bevollmächtigt, die
Reisebestätigung der SL
entgegenzunehmen. Weicht der
Inhalt dieser Reisebestätigung
vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab,
so entspricht dies einem neuen
Angebot von SL, an welches sich
SL für die Dauer von 10 Tagen ab
Zugang der Reisebestätigung bei
Ihnen oder beim Reisebüro
gebunden hält. Wird dieses
Angebot von Ihnen innerhalb
dieser Frist nicht durch
ausdrückliche oder schlüssige
Erklärung (Zahlung des
Reisepreises) angenommen, so
gilt das Neuangebot der SL als
abgelehnt.
1.2 Bei Buchung von
noch nicht im Katalog oder im
Internet ausgeschriebenen Reisen
(Vorausbuchung) richtet sich der
Inhalt des Reisevertrages nach
den für die Reise geltenden
künftigen
Katalogausschreibungen. Von
solchen Vorausbuchungen können
Sie innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der endgültigen
Buchungsbestätigung kostenfrei
zurücktreten. Geschieht dies
nicht, so ist der Reisevertrag
mit dem Inhalt verbindlich, mit
dem er von SL endgültig
bestätigt wurde. SL wird in der
endgültigen Reisebestätigung
hierauf nochmals gesondert
hinweisen.
1.3 Bezahlung
Für Fährpassagen gilt folgendes:
Im Economy-Tarif ist der
Reisepreis vollständig in Bar
oder per Kreditkarte bei Buchung
zu zahlen. Im Flexi-Tarif ist
der Reisepreis bis 28 Tage vor
Abfahrt, danach innerhalb von 7
Tagen nach Buchung, spätestens
jedoch vor Reiseantritt zu
zahlen. Im Premium-Tarif ist der
Reisepreis spätestens vor
Reiseantritt zu zahlen.
Maßgebend ist der
Zahlungseingang bei Stena
Line.Für Pauschalreisen gilt
folgendes: Eine Pauschalreise
ist die Bündelung mind. zweier
Einzelreiseleistungen zu einem
Gesamtpreis (d.h. zum Beispiel
Fährpassage+Hotel=Pauschalreise).
SL darf Zahlungen auf den
Reisepreis, auch Anzahlungen,
nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins gemäß § 651 k
BGB an den Reisenden verlangen
und annehmen. Bei
Vertragsabschluss ist Zug um Zug
gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins eine Anzahlung
in Höhe von 10% des
Reisepreises, höchstens jedoch
EUR 250 pro Reisenden, zu
leisten. Der Restbetrag des
Reisepreises wird drei Wochen
vor Reisebeginn gegen
Aushändigung der übrigen
Reiseunterlagen fällig. Für
Reisen mit einer
Mindestteilnehmerzahl wird die
Restzahlung erst fällig, wenn SL
nicht mehr berechtigt ist, die
Reise abzusagen. SL bittet um
Verständnis, dass ohne
vollständige Bezahlung kein
Anspruch auf Aushändigung der
Reiseunterlagen (bis auf den
Sicherungsschein) besteht.
2. Leistungen und
Preise/Leistungs- und
Preisänderungen
2.1 Der Umfang der
vertraglichen Leistung ergibt
sich aus der
Leistungsbeschreibung von SL in
diesem Katalog bzw. dieser
Homepage unter Berücksichtigung
der hierin veröffentlichten
Hinweise sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Änderungen und
Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen der
ausdrücklichen Bestätigung durch
SL.
2.2 SL ist berechtigt,
den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages aus rechtlich
zulässigen Gründen zu ändern
sowie eine Reise aus rechtlich
zulässigen Gründen abzusagen.
Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig
werden und die vom
Reiseveranstalter, also SL,
nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sind, sind
nur gestattet, soweit diese
Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. SL ist verpflichtet, Sie
über erhebliche Änderungen einer
wesentlichen Reiseleistung zu
unterrichten oder eine zulässige
Absage der Reise unverzüglich
nach eigener Kenntnisnahme
mitzuteilen. Ein zulässiger
Absagegrund liegt insbesondere
dann vor, wenn eine
ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird oder wenn höhere
Gewalt vorliegt (siehe auch Pkt.
6.2). SL behält sich vor, den
Reisepreis in den gesetzlich
zulässigen Fällen und im
gesetzlichen Rahmen zu erhöhen.
SL kann den Reisepreis nur
erhöhen, wenn dies mit genauen
Angaben zur Berechnung des neuen
Preises im Vertrag vorgesehen
ist und damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Angaben
für bestimmte Leistungen wie
Hafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird, und wenn
zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reiseantritt
mehr als 4 Monate liegen. SL ist
verpflichtet, Sie bis zum 21.
Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin über eine
beabsichtigte, gesetzlich
zulässige Preiserhöhung zu
informieren. Eine Preiserhöhung
nach diesem Zeitpunkt ist
gesetzlich unzulässig. Im Falle
einer Erhöhung des Reisepreises
um mehr als 5%, einer
erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung oder
bei einer zulässigen Absage der
Reise durch SL können Sie ohne
Gebühren vom Vertrag
zurücktreten bzw. die Teilnahme
an einer gleichwertigen anderen
Reise aus dem Gesamtangebot der
SL verlangen, sofern dies nicht
für SL einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordern würde, eine
solche Reise aus dem Angebot der
SL anzubieten. Sie sind
verpflichtet,
Ersatzreiseverlangen
unverzüglich nach Zugang der
Änderungsmitteilung durch SL
gegenüber geltend zu machen. SL
empfiehlt Ihnen hierfür die
Schriftform.
3. Haftung/allgemeine
Vertragsobliegenheiten
3.1 Die vertragliche
Haftung von SL für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird und soweit es
sich nicht um die Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten
handelt. Ein
Schadensersatzanspruch gegen SL
ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die
auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Für alle
Schadensersatzansprüche des
Kunden gegenüber SL aus
unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen und keine
Körperschaft sind, wird eine
Haftungsbeschränkung je Kunde
und Reise in Höhe von EUR
4.100 vereinbart. Liegt
der Reisepreis über EUR 1.366,
ist die Haftung auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises
beschränkt. SL empfiehlt in
diesem Zusammenhang den
Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung. SL
kommt bei Schiffsreisen die
Stellung eines Beförderers zu.
Daher gelten bei Passagen und
Aufenthalt an Bord der Schiffe
die allgemeinen
Beförderungsbedingungen. Während
des Aufenthaltes an Bord
entstandene Schäden sind
unmittelbar, spätestens jedoch
bei Verlassen des Schiffes im
Zielhafen der Besatzung zu
melden. Die Haftung regelt sich
auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes. Wird
im Rahmen einer Reise oder
zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im Linienverkehr
erbracht und Ihnen hierfür ein
entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt,
so erbringt SL insoweit
Fremdleistungen, sofern SL in
der Reiseausschreibung und in
der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hinweist. SL
haftet daher nicht für die
Erbringung der
Beförderungsleistung selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich
in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, auf die SL Sie
ausdrücklich hinweisen und Ihnen
auf Wunsch zugänglich machen
wird.
3.2 Sie sind
verpflichtet, zur Wahrung Ihrer
gesetzlichen Gewährleistungs-
und Kündigungsrechte, SL im
Falle einer Leistungsstörung den
aufgetretenen Mangel
unverzüglich anzuzeigen und SL
gemäß § 651 c BGB eine
angemessene Abhilfeleistung
einzuräumen, es sei denn, die
Abhilfe ist unmöglich oder sie
wird von SL verweigert.
3.3 Ihre Mängelanzeige
nimmt die zuständige
Gebietsvertretung der SL oder
telefonisch die Zentrale in Kiel
Tel.: (04 31)
90 99 entgegen.
Unterlassen Sie die Rüge des
Mangels schuldhaft, sind
insoweit Minderungs- oder
vertragliche
Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
3.4 Soweit eine
Mehrheit von Reiseleistungen vom
Vertrag umfasst ist
(Pauschalreise), sind
Gewährleistungsansprüche
innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise SL
gegenüber geltend zu machen. SL
empfiehlt Ihnen, Ihre Ansprüche
schriftlich geltend zu machen.
3.5 Nehmen Sie
einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen
nicht in Anspruch, so wird SL
sich bei seinem Leistungsträger
um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt, oder wenn
einer Erstattung vertragliche,
gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Ihre Rechte bei Kündigung wegen
Mangels bleiben davon unberührt.
4. Rücktritt des Kunden
Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich für die
Bemessung der
Reiserücktrittskosten ist der
Zugang der Rücktrittserklärung
bei SL. SL empfiehlt Ihnen, den
Rücktritt schriftlich zu
erklären. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, so kann
SL Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für die
Aufwendungen seitens SL
verlangen, soweit nicht unter
Ziffer 2.2 etwas anderes
geregelt ist. Bei der Berechnung
des Ersatzes wird SL gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigen. Sie sind
berechtigt, SL gegenüber
nachzuweisen, dass ein Schaden
nicht entstanden ist oder
wesentlich niedriger ist als die
von SL wie folgt berechneten
pauschalierten Rücktrittskosten
*:
| Vor Abfahrt |
|
| bis 30. Tag |
10% |
| vom 29. – 22. Tag |
25% |
| vom 21. – 15. Tag |
35% |
| vom 14. - 7. Tag |
40% |
| ab 6. Tag |
50% |
| vom
jeweiligen Reisepreis. |
* Gesonderte
Stornierungsbedingungen für
Skireisen in die
Winterdestinationen vom 21. Tag
vor Abreise 100% vom jeweiligen
Reisepreis.
5. Umbuchungen
5.1.1 Änderungen
Fährpassagen
Im Economy-Tarif sind Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins,
der Reiseabfahrtszeit, des
Reiseziels und des Ortes des
Reiseantritts grundsätzlich nur
gegen eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von EUR 40 pro Strecke
möglich. Änderungen sind auch
nur dann zulässig, wenn für die
gewünschte Abfahrt das
Kontingent an freien Plätzen im
Economy-Tarif nicht erschöpft
ist. Sofern innerhalb des
Economy-Tarifs für die
gewünschte Abfahrt ein höherer
Preis gilt, ist auch die
Differenz zum gebuchten Preis
vom Reisenden zu zahlen. In den
anderen Tarifen sind Umbuchungen
möglich, vorbehaltlich freier
Kapazitäten.
5.1.2 Änderungen
Pauschalreisen
Werden auf Ihren Wunsch nach
Vertragsabschluss für einen
Termin, der innerhalb des
zeitlichen Geltungsbereiches der
Reiseausschreibung liegt,
folgende Änderungen vorgenommen,
so ist SL berechtigt, hierfür
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
EUR 25 pro Buchung zu berechnen:
Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft, der Verpflegung, der
Beförderungsart oder der
Änderung der Anzahl der
Reisenden. Umbuchungswünsche,
die ab dem 29. Tag vor
Reiseantritt erfolgen, können,
sofern die Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu
den vorstehend erwähnten
Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden.
5.2 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn können Sie
sich bei der Durchführung der
Reise durch einen Dritten
ersetzen lassen, welcher dann in
die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. SL kann
dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften sowohl Sie als
auch der Dritte SL gegenüber als
Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung
durch den Reiseveranstalter
6.1 Mindestteilnehmerzahl
SL kann bis zum 14. Tag vor
Reiseantritt vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn die im
Katalog genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird. SL wird Sie in
jedem Fall unverzüglich über die
Nichtdurchführbarkeit
unterrichten. Sie können dann
die Teilnahme an einer
gleichwertigen anderen Reise aus
dem Gesamtangebot der SL
verlangen, sofern SL in der Lage
ist, eine solche Reise aus dem
Angebot anzubieten. Sie sind
verpflichtet, das
Ersatzreiseverlangen
unverzüglich nach Zugang der
Absage durch SL gegenüber
geltend zu machen. SL empfiehlt
Ihnen hierfür die Schriftform.
6.2 Höhere Gewalt
Wird die Reise aufgrund einer
bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbaren höheren Gewalt
(z.B. durch Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen usw.)
erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können
sowohl Sie als auch SL den
Reisevertrag kündigen. SL zahlt
dann den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück, kann jedoch
für die erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung
verlangen. Erfolgt die Kündigung
nach Antritt der Reise, wird SL
die notwendigen Maßnahmen
treffen, insbesondere wird SL
Sie, sofern dies vertraglich
vereinbart wurde,
zurückbefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung tragen
sowohl SL als auch Sie jeweils
zur Hälfte. Alle übrigen
Mehrkosten müssen von Ihnen
getragen werden.
7. Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen
Unserem Prospekt entnehmen Sie
bitte die Pass- und
Visumerfordernisse für
Angehörige der
EG-Mitgliedsstaaten sowie die
gesundheitspolizeilichen
Formalitäten. Für die
Beschaffung der für Ihre Reise
erforderlichen Visa-, Impf- und
Gesundheitsbescheinigungen sind
jedoch Sie verantwortlich.
Sollten trotz der Ihnen
diesbezüglich erteilten
Informationen Pass- und/oder
Visavorschriften sowie
gesundheitspolizeiliche
Vorschriften einzelner Länder
von Ihnen nicht eingehalten
werden, so dass Sie deshalb die
Reise nicht antreten können, so
kann SL Sie mit den
entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten. |