Wir bitten alle Korrespondenz zu führen über den Generalagenten von Fjord Line AS in Deutschland: Fjord Line GmbH, Nizzestraße 28, D-18311 Ribnitz-Damgarten, Deutschland (T:+49 3821 709 72 0, F: 03821 - 709 72 19, info@FjordLine.de).
Diese Reisebedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wir bemühen uns darum, dass sämtliche Informationen auf unserer Website auf dem neuesten Stand und korrekt sind. Fjord Line übernimmt jedoch keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Verluste infolge der Anwendung dieser Informationen.
1. Allgemein
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Für die Beförderung von Personen, Gepäck und Reisegut,
hierunter fallen auch die Fahrzeuge der Passagiere,
gelten die Vorschriften im norwegischen Gesetz Nr. 39
vom 24. Juni 1994 über die Seefahrt (Lov av 24. juni
1994 nr. 39 om Sjøfarten) in der jeweils gültigen
Fassung sowie die Beförderungsbedingungen von Fjord
Line, die durch Aushang an Bord und in den Fährterminals
sowie auf unserer Website
www.fjordline.com bekannt gegeben sind.
Bei Verletzungen des Passagiers oder Sachschaden
übernimmt der Beförderer die Haftung nach den ansonsten
geltenden Bestimmungen über den Schadensersatz. Hat der
Passagier den Schaden selbst verursacht oder eine
Person, für die er haftet, so kommen die Bestimmungen
des Kapitels 2 im norw. Gesetz Nr. 26 vom 13. Juni 1969
über Schadensersatz (Lov om skadeerstatning av 13. juni
1969 nr 26, kap. 2.) zur Anwendung.
1.2.
Für die Pauschalreisen von Fjord Line gelten die
Bestimmungen des norw. Gesetzes über Pauschalreisen vom
25. August 1995 (Lov om pakkereiser av 25. August 1995,)
sowie die Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen vom
01.10.1997 (Alminnelige vilkår for pakkereiser av
01.10.1997) in der jeweils gültigen Fassung, vereinbart
zwischen dem Norwegischen Zentralverband für
Fremdenverkehrsbetriebe (Den Norske Reisebransjeforening/HSHs
Reisebransjeseksjon) und dem Norwegischen Beauftragten
für Verbraucherfragen. Davon ausgenommen sind die
Bestimmungen zur Stornierung, wo Fjord Lines
Bestimmungen bezüglich des Reisevertragsabschlusses
abweichen. Durch die vom Kunden vorgenommene
Platzreservierung und die darauffolgende Bestätigung
sind Fjord Line und der Kunde rechtlich gebunden. Fjord
Line ist Mitglied des „Reisegarantiefonds“ (Entspricht
dem deutschen Sicherungsschein, Anm. des Übersetzers).
Was ist eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise ist eine Reiseveranstaltung, die
mindestens zwei der folgenden drei Elemente enthält:
- Transport
- Einquartierung
- „andere touristische Dienstleistungen“, zum Beispiel Reise mit Übernachtung zu Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen.
Die Übernachtung muss Bestandteil der Reise sein, oder die Reise muss mindestens 24 Stunden dauern. Die Veranstaltung muss zu einem Komplettpreis angeboten/verkauft werden. (Kurzkreuzfahrten (Rundreisen) gelten nicht als Pauschalreisen).
1.3
Fjord Line behält sich das Recht vor, Preise und
Abfahrtszeiten, die in dieser Übersicht angegeben sind,
zu ändern sowie das Recht, Preisaufschläge als Folge von
Schwankungen der Devisenkurse, Bunkerpreise oder vom
Staat auferlegte Steuern und Abgaben vorzunehmen. Fjord
Line behält sich ebenso das Recht auf Änderungen der
Fahrpläne und Reiserouten seiner Schiffe vor.
Fjord Line übernimmt keine Haftung oder
Schadensersatzpflicht bei Verspätungen oder
Betriebsstörungen. Fjord Line hat das Recht, Überfahrten
aufgrund der Wetterverhältnisse oder anderer
Verhältnisse, die die Reederei nicht verschuldet hat,
gegen Rückerstattung des Fahrpreises oder Umbuchung auf
die nächste Überfahrt zu stornieren.
Fjord Line übernimmt keine Haftung bzw.
Schadensersatzpflicht für Umstände, die von der Reederei
nicht beeinflussbar sind.
Darüber hinaus haftet Fjord Line nicht für eventuell
auftretende Komplikationen und Kosten bei verspätetem
Erscheinen zur Abreise, fehlenden Reise- oder
Ausweispapieren (z. B. Pass, Visum), Nicht-Einhalten der
Anweisungen des Schiffsführers oder Verweigerung des
Ausstiegs im vereinbarten Hafen, sofern nicht Fjord Line
selbst für die aufgetretene Situation verantwortlich
ist.
1.4
1. 1. Für die Beförderung von Passagieren und Gepäck
sowie der Fahrzeuge der Passagiere gelten die
Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes (Den
norske Sjøloven) sowie die Beförderungsbedingungen von
Fjord Line, die in Auszügen auf diesem Formular genannt
sind und in ihrer Gesamtheit an Bord der Schiffe und in
den Fährterminals aushängen.
2. Für die Beförderung von Gütern mit Frachtbrief,
Konnossement oder ähnlichen Papieren gelten die
Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes.
3. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das
Fahrzeug auf dem dafür zugewiesenen Stellplatz geparkt
und mit Handbremse gesichert ist. Beim Parken des
Fahrzeugs den niedrigsten Gang einlegen, den Alarm
ausschalten und das Fahrzeug abschließen.
4. Fjord Line haftet nicht für Geschehnisse vor Betreten
oder nach Verlassen des Schiffes. Dies gilt auch für das
vom Passagier verwahrte Handgepäck. Fjord Line haftet
nicht für lebende Tiere, die im Gepäck mitgeführt
werden. .
5. Fjord Line haftet nicht für Geld, Wertpapiere und
andere Wertsachen wie Gold, Silber, Juwelen,
Schmuckstücke, soweit diese nicht von Fjord Line zur
Aufbewahrung entgegengenommen worden sind.
6. Es ist nicht gestattet, Schusswaffen, Munition,
Sprengstoff oder andere gefährliche Güter mit an Bord zu
bringen, sofern hierzu nicht im Voraus eine schriftliche
Genehmigung von Fjord Line erteilt wurde. Gefährliche
Güter sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. Dies gilt
auch für die transportierenden Fahrzeuge.
7. Fjord Line behält sich das Recht vor, die Beförderung
mit einem anderen als dem angegebenen Schiff
vorzunehmen.
8. Fjord Line hat das Recht, Passagieren die
Einschiffung zu verweigern sowie Passagiere während der
Reise von Bord zu weisen, sofern sie nach Einschätzung
des Kapitäns untauglich für eine Seereise sind oder eine
Gefahr für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der
anderen Passagiere an Bord darstellen.
9. Es wird besonders auf die Bestimmungen über die
Haftungsbegrenzungen im norwegischen Schifffahrtsgesetz
aufmerksam gemacht, die in Bezug auf Passagiere und
Gepäck zur Anwendung kommen können.
10. Jede Art von Streit und/oder Forderung, der/die auf
Grundlage der Beförderungsvereinbarung entsteht, ist
durch eine gegen Fjord Line AS, Skoltegrunnskaien,
NO-5003 Bergen gerichtete Klage vor dem Amtsgericht
Bergen (Bergen tingrett), das als Gerichtsstand für die
Parteien anzusehen ist, zur Entscheidung zu bringen.
Streitigkeiten und Forderungen werden somit nach
norwegischem Gesetz entschieden.
2. Tickets
2.1 Buchung
Buchungen können online, über die Büros von Fjord Line,
Reisebüros oder Agenturen vorgenommen werden. Bitte
beachten Sie, dass wir für schriftliche (Brief, Fax,
Email) und telefonische Buchungen in einem Fjord Line
Büro (Niederlassung) eine Gebühr in Höhe von NOK 125,-
(ca. EUR 15,- / DKK 109,-) erheben. Die Preise können
sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
Unsere Gäste werden gebeten, die Platzreservierung
rechtzeitig vor Abfahrt vorzunehmen. Wird die Passage in
Dänemark oder Deutschland bezahlt, gelten die Preise und
Bedingungen gemäß der Preisliste des jeweiligen Landes
(wird die Passage in Norwegen gebucht und angetreten,
bedingt die Bezahlung in fremder Währung nicht die
Anwendung der Bestimmungen/Gesetze des anderen Landes).
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität
und Handynummer des Bestellers sind anzugeben. Ebenso
anzugeben sind Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum aller
Reisenden. Fahrzeug: Fahrzeugart (Pkw, Transporter o.
ä.), amtliches Kennzeichen und Fahrzeugmarke sowie
Gesamtlänge und -höhe (inkl. Dachgepäck, evtl. Anhänger)
sind anzugeben. Für Fahrzeuge ohne Fahrer, Umzugslasten,
Ausstellungsexponate, Pferdeanhänger usw. wenden Sie
sich bitte an die Cargo-Abteilung von Fjord Line.
Telefonnummer von Cargo Norwegen + 47 5146 4000 / Cargo
Dänemark + 45 9796 3030. Die Preise können sich aufgrund
wechselnder Devisenkurse ändern.
2.2 Suche,
Übernachtungstätten (Hotels, o.ä.)
Wenn Fjord Line mit der Buchung eine Übernachtung in
einem Übernachtungsbetrieb vorbestellen muss, ist die
Buchung für den Reisenden von dem Augenblick an bindend,
in dem Fjord Line eine Bestätigung von dem jeweiligen
Übernachtungsbetrieb erhalten hat.
2.3 Bezahlung
Die Reise ist bei Buchung komplett mit Kreditkarte bzw.
in bar am Verkaufsschalter zu bezahlen, wenn dort auch
gebucht wurde. Bei Buchungen online sind nur Zahlungen
per Kreditkarte gültig.
2.4 «Flexibles Preissystem» – Transportreisen und
Autopakete
Der Preis der verschiedenen Abfahrten wird durch Angebot
und Nachfrage geregelt, weshalb die Preise von Abfahrt
zu Abfahrt und von Saison zu Saison unterschiedlich sein
können.
Fjord Line arbeitet mit einem flexiblen Preissystem. Die
Nachfrage bestimmt den Preis und dieser richtet sich je
nach dem Zeitpunkt der Buchung, Ihren Reisedaten und der
Auslastung der Fähre.
Nachträglich werden keine Rabatte gewährt für Buchungen,
die bereits erfolgt sind.
Bei Online Bestellungen: Ihre Reise/ Preis ist erst
bestätigt, wenn auf Ihrem Monitor eine Buchungsnummer (Ref.Nr.)
angezeigt wird und die Zahlung vorgenommen und bestätigt
wurde.
Bei starker Besucherbelastung der Webseiten
www.fordline.no /
www.fjordline.dk / besteht die Möglichkeit, dass
sich die Preisverfügbarkeit vom Beginn des
Buchungsvorgangs bis zur Bestätigung der Reise ändert.
2.5
Bestätigung/Ticket
Fjord Line haftet nur für Preisangebote, die in Form
eines Fährtickets, einer Rechnung oder einer anderen
Form der schriftlichen Bestätigung vorliegen. Die
Buchungsbestätigung wird kostenfrei per Email versendet.
Bei Zusendung der Bestätigung per Post wird eine Gebühr
von NOK 50,- (ca. EUR 6,- / DKK 44,-) erhoben. Die
Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse
ändern. Nach erfolgter Bezahlung gilt die
Buchungsbestätigung als Ticket.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu
kontrollieren, ob die Angaben auf dem Ticket mit der
Buchung übereinstimmen. Das Ticket gilt nur für das auf
dem Ticket angegebene Abfahrtsdatum. Wir machen darauf
aufmerksam, dass die Abfahrtszeit dem auf dem Ticket
angegebenen Zeitpunkt/Datum entspricht, so z. B.
bedeutet 01:30 Uhr nachts am jeweiligen Datum.
Wir gewähren eine Rücktrittsfrist von 24 Stunden ab
Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt für Buchungen, die
langfristig oder länger als 48 Stunden vor Abfahrt
gebucht wurden.
Nicht verwendete Tickets, die nicht vor der Abfahrt
abbestellt wurden, werden nicht rückerstattet (siehe
Reiserücktrittsbestimmungen).
3.0. Stornierungen
3.1. Gruppen (20 Personen oder mehr)
Stornierung 30 – 15 Tage vor Abfahrt: 25 % des
Gesamtreisepreises.
Stornierung 14 – 7 Tage vor Abfahrt: 50 % des
Gesamtreisepreises.
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abfahrt oder bei
Nichterscheinen: 100 % des Gesamtreisepreises.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von NOK 100,-
(ca. EUR 10,- / DKK 95,-) pro Buchung bei Stornierungen
berechnet. Die
Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse
ändern.
3.2
Pauschalreise inklusive eine Unterkunft, die durch Fjord
Line vermittelt wird
Stornierung mehr als 30 Tage vor Abfahrt: 10 % des
Gesamtreisepreises.
Stornierung 30 – 15 Tage vor Abfahrt: 25 % des
Gesamtreisepreises.
Stornierung 14 – 7 Tage vor Abfahrt: 50 % des
Gesamtreisepreises.
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abfahrt oder bei
Nichterscheinen: 100 % des Gesamtreisepreises.
3.3 Stornogebühr der Minikreuzfahrt
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Sie kann
gegen Zahlung einer Gebühr geändert werden (siehe Punkt
5.0)
Bei Rücktritt wird keine Erstattung gewährt.
3.4 Billigticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Die Reise
kann gegen Gebühr geändert werden ( siehe Punkt.5.0 )
Bei Rücktritt wird keine Rückerstattung gewährt.
3.5
Flexticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Sie kann
bis 14 Tage vor Abfahrt gebührenfrei geändert werden und
der Reisepreis wird zurück erstattet. Bei Stornierungen
weniger als 14 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt fallen
25% Stornierungsgebühr an. Bei Stornierungen weniger als
24 Stunden vor Abfahrt werden 100% Gebühren berechnet.
3.6 Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist freiwillig und
somit nicht Teil des Reisepreises. Sie kostet NOK 75,- (
ca. EUR 9,- / DKK 65,-) pro Person und ist zusammen mit
der Reise zu bestellen. Eine vorab bezahlte
Reiserücktrittsversicherung berechtigt zur Stornierung
der Reise bei unerwarteter und ernster Krankheit,
Unfallverletzungen oder Tod des Reisenden selbst, in
seinem Haushalt oder in der nahen Familie, die den
Reisenden daran hindert oder es als unverantwortlich
erscheinen lässt, die Reise durchzuführen. Das Recht zum
Reiserücktritt gilt auch, wenn die genannte Hinderung
eine/n Mitreisende/n betrifft und es als unangemessen
erscheint, die Durchführung der Reise zu verlangen, ohne
dass der Betroffene dabei ist.
Gleichgestellt mit ernster Krankheit sind plötzliche und
ernste Ereignisse, die den Kunden oder seine
Mitreisenden betreffen (siehe oben), und die es als
unangemessen erscheinen lassen, eine Durchführung der
Reise zu verlangen. Solche Ereignisse können Feuer- oder
Wasserschäden an Eigentum oder ähnliches sein. Der
Rechtsanspruch nach den oben genannten Punkten setzt
voraus, dass der Reisende selbst von den Umständen, die
den Antritt der Fahrt verhindern, keine Kenntnis hatte
oder hätte haben müssen, und dass er selbst für solche
Ereignisse nicht verantwortlich ist.
Der Umstand ist mit einem ärztlichen Attest oder einer
Bestätigung von einer
Polizeidienststelle/Versicherungsgesellschaft
nachzuweisen. Der Nachweis ist mit der Buchungsnummer zu
kennzeichnen und ist Fjord Line/der Agentur spätestens
eine Woche nach der Stornierung zuzusenden. In diesem
Fall hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung des
eingezahlten Betrags abzüglich der
Reiserücktrittsversicherung. Sofern der Reisende eine
Reise gebucht hat, deren Preis darauf basiert, dass eine
oder mehrere Personen im selben Zimmer/in derselben
Wohnung oder Kabine wohnen, umfasst die
Reiserücktrittsversicherung auch die Zuschläge, die
infolge des Nicht-Antritts der Reise fällig gewesen
wären.
In solchen Fällen behält sich Fjord Line das Recht vor,
die nicht zurückgetretenen Personen im Rahmen einer
Bestellung auf eine andere und kleinere
Übernachtungsalternative als ursprünglich bestellt
umzubuchen.
Bei Inanspruchnahme dieses Schutzes wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 75,- (ca. EUR 9,- /
DKK 65,-) erhoben. Die Preise können sich aufgrund
wechselnder Devisenkurse ändern.
4.0 Gruppen (20 Personen oder mehr)
Bei Gruppenbuchungen (20 Personen oder mehr auf einer
Buchung) muss spätestens vier Wochen vor Abfahrt eine
vollständige Namensliste vorliegen. Der Name des Leiters
der Gruppe ist bei der Buchung anzugeben.
Derjenige, der die Buchung vorgenommen hat, haftet für
die Bezahlung aller gebuchten Tickets. Jede Buchung ist
bindend. Jegliche Art der Stornierung oder des
Nichterscheinens bei Abfahrt wird – unabhängig davon, ob
die Passage bezahlt ist oder nicht – nach unseren
allgemeinen Bestimmungen über den Reiserücktritt (siehe
eigenen Punkt) behandelt.
4.1 Bezahlung bei Gruppenbuchung
Gruppen: Reisen unter EUR 1300,- sind unmittelbar zu
bezahlen. Übersteigt der Gesamtwert der Reise EUR 1300,-
ist eine Anzahlung von 10 % innerhalb von 7 Tagen ab
Buchungsdatum zu leisten. Der restliche Betrag wird 30
Tage vor Abreise fällig. Der Betrag muss vor Antritt der
Passage bei Fjord Line eingegangen sein, eventuell ist
die Bezahlung durch Vorlage einer Quittung/Bestätigung
einer Bank nachzuweisen. Kann keine Quittung vorgelegt
werden, ist eine erneute Bezahlung beim Einchecken
erforderlich. Werden die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten, ist Fjord Line berechtigt, die Reise als
annulliert anzusehen und die Passage eventuell an Dritte
weiterzuverkaufen.
5.0 Umbuchung und Nichterscheinen
5.1 Billigticket:
Bei Änderung des Reisedatums wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 600,- (ca. EUR 77,- /
DKK 575,-) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Namens des Bestellers und der Zahl der
Reisenden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK
200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,-) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung und Nachreichen des Kfz-Kennzeichens sowie
der Kabine/des Schlafsitzes wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von NOK 30,- (ca. EUR 4,- / DKK 29,-) erhoben.
Hinzu kommt eine eventuelle Preisdifferenz zwischen dem
ursprünglichen und dem neuen Fährpreis. Ist der
Reisepreis nach der Änderung günstiger, erfolgt keine
Auszahlung der Preisdifferenz. Ist der Fährpreis höher
nach der Änderung, ist der Differenzbetrag zu zahlen.
Änderungen auf ein neues Reisedatum sind innerhalb eines
Jahres nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum
möglich. Die Preise können sich aufgrund wechselnder
Devisenkurse ändern.
5.2 Flexticket
Bei Änderung des Namens des Bestellers, der
Personenzahl, des Kfz-Kennzeichens, der Kabine/des
Schlafsitzes werden keine Gebühren erhoben. Wird die
Überfahrt nach der Umbuchung günstiger, erfolgt keine
Erstattung der Differenz. Ist der Fährpreis nach der
Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen.
Änderungen auf ein neues Reisedatum sind innerhalb eines
Jahres nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum
möglich.
5.3. Minikreuzfahrt
Bei Änderung des Reisedatums wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 600,- ( ca. EUR 77,-
/ DKK 575,- ) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Namens des Bestellers und der Zahl der
Reisenden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK
200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,- ) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens sowie der Kabine/des
Schlafsitzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
NOK 30,- ( ca. EUR 4,- / DKK 29,- ) erhoben.
Hinzu kommt eine eventuelle Preisdifferenz zwischen dem
ursprünglichen und dem neuen Fährpreis. Ist der
Reisepreis nach der Änderung günstiger, erfolgt keine
Auszahlung der Preisdifferenz. Änderungen auf ein neues
Reisedatum sind innerhalb von 6 Monaten nach dem
ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich. Die Preise
können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
5.4 Pauschalreisen/Tickets mit Übernachtung
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 600,- ( ca. EUR 77,- /
DKK 575,- ) wird bei jeder Änderung des Reisdatums
berechnet.
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- /
DKK 190,- )wird bei jeder Änderung des Anmelders oder
der Anzahl der Teilnehmer berechnet.
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 30,- ( ca. EUR 4,- / DKK
29,- ) wird bei jeder Änderung des Kennzeichens oder des
Kabinentyps berechnet.
Änderungen des Reisedatums, Teilnehmeranzahl für
Pauschalreisen mit Übernachtung weniger als 7 Tage vor
der ursprünglich gebuchten Abfahrt werden als
Stornierung behandelt, siehe eigenen Punkt. Die Preise
können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
5.5
Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zur Abfahrt ohne vorherige
Ankündigung bei Fjord Line gilt die Reise als storniert
und es wird keine Rückerstattung gewährt. Bei gebuchter
Rückreise wird diese automatisch storniert.
6. Das Recht des Reiseveranstalters, die Reise zu
stornieren oder zu ändern
6.1 Das Recht des Veranstalters, Bestandteile der Reise
zu ändern
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die
Vertragsbedingungen oder die mit einer Reise verbundenen
Leistungen nach Vertragsabschluss zum Nachteil des
Kunden zu ändern, sofern nicht ein Vorbehalt angemeldet
wurde, gesondert angegebene
Leistungen/Reisespezifikationen ändern zu können, und
dies nicht aus dem jeweiligen Vertrag, d.h. dem
Reisenachweis oder einem anderen Vertragsdokument,
ausdrücklich hervorgeht.
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden so
schnell wie möglich schriftlich zu unterrichten, wenn
eine Änderung der Reisebedingungen oder Bestandteile in
Übereinstimmung mit diesem Punkt vorgesehen ist.
Gleichzeitig muss der Veranstalter den Kunden über sein
Recht zur Wandelung des Reisekaufs informieren, wenn die
Änderungen zu wesentlichen Mängeln führen sollten, oder
einen Preisnachlass verlangen zu können, wenn davon
auszugehen ist, dass die Reise nicht die ursprünglich
versprochenen Leistungen enthält. Hat sich der Kunde
nicht innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der
Änderung auf dieses Recht berufen, erlischt das Recht
zur Wandelung des Kaufs bzw. der Anspruch auf
Preisnachlass. Sofern besondere Umstände die Einhaltung
dieser Frist unmöglich machen, verpflichtet sich der
Kunde, den Veranstalter so schnell wie möglich und
innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.
6.2
Reisehindernisse, auf die der Veranstalter keinen
Einfluss hat
6.2.1 Bei Pauschalreisen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Pauschalreise ohne
weiteres Haftungsrisiko zu stornieren, wenn die
Stornierung eine Folge von Reisehindernissen ist, auf
die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die er bei
angemessener Beurteilung der Umstände bei Abschluss der
Buchung nicht erwarten konnte, und die weder der
Veranstalter selbst noch andere, für die er haftet,
verhindern oder deren Folgen abwenden konnte(n). Solche
Reisehindernisse können je nach Umständen Kriege oder
kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen, gefährliche
ansteckende Krankheiten, umfangreiche Arbeitskonflikte,
Wetterverhältnisse, die eine Schiffsreise nicht
zulassen, oder ähnliche Ereignisse sein.
Wird eine Pauschalreise vor Reisebeginn aus Gründen
storniert, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat,
ist er zur unmittelbaren Rückerstattung sämtlicher
eingezahlten Beträge verpflichtet. Dem Kunden steht die
Möglichkeit offen, an einer anderen Pauschalreise
teilzunehmen, wenn der Veranstalter dies anbieten kann.
Ist diese Pauschalreise teurer als die ursprüngliche,
wird die Differenz vom Kunden gezahlt. Ist sie billiger,
kann der Kunde die Auszahlung der Preisdifferenz
verlangen. Nach den gleichen Bedingungen wie den in
Absatz 1 genannten haftet der Veranstalter nicht, wenn
sich die Pauschalreise als Folge derartiger
Reisehindernisse nach Antritt als mangelhaft erweist.
Sofern die Pauschalreise verkürzt wird, weil der
Veranstalter oder der Kunde diese aufgrund derartiger
Umstände abbricht, hat der Kunde trotzdem einen Anspruch
auf einen anteiligen Preisnachlass. In dem ihm möglichen
Maße verpflichtet sich der Veranstalter, eventuelle
Risiken oder Nachteile für den Kunden auszuschließen.
Muss die Pauschalreise abgebrochen werden, ist der
Veranstalter verpflichtet, den Kunden kostenfrei und mit
für ihn geringstmöglichen Nachteilen zum vereinbarten
Ankunftsort zu transportieren. Sofern der Veranstalter
dies unterlässt und der Kunde somit die Heimreise selbst
organisieren und durchführen muss, haftet der
Veranstalter für eventuell entstandene Mehrkosten, die
dem Kunden entstanden sind.
6.2.2 Bei
Transportreisen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Reise ohne
weiteres Haftungsrisiko zu stornieren, wenn die
Stornierung eine Folge von Reisehindernissen ist, auf
die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die er bei
angemessener Beurteilung der Umstände bei Abschluss der
Buchung nicht erwarten konnte, und die weder der
Veranstalter selbst noch andere, für die er haftet,
verhindern oder deren Folgen abwenden konnte(n).
Derartige Reisehindernisse können je nach Umständen
Kriege oder kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen,
gefährliche ansteckende Krankheiten, umfangreiche
Arbeitskonflikte, Wetterverhältnisse, die eine
Schiffsreise nicht zulassen, oder ähnliche Ereignisse
sein.
Wird eine Reise vor Antritt aus Gründen storniert, auf
die der Veranstalter keinen Einfluss hat, ist er zur
unmittelbaren Rückerstattung sämtlicher eingezahlten
Beträge verpflichtet. Dem Kunden steht die Möglichkeit
offen, sich für eine andere Überfahrt zu entscheiden,
wenn der Veranstalter diese anbieten kann. Ist diese
Überfahrt teurer als die ursprüngliche, ist die
Differenz vom Kunden zu zahlen. Ist sie billiger, kann
der Kunde die Auszahlung der Preisdifferenz verlangen.
Nach den gleichen Bedingungen wie den in Absatz 1
genannten haftet der Veranstalter nicht, wenn es sich
nach Antritt der Reise herausstellen sollte, dass die
Reise als Folge der Reisehindernisse nicht die
erwarteten Leistungen enthält.
6.3 Das Recht
des Reiseveranstalters, die Reise zu stornieren oder zu
ändern
Der Veranstalter ist berechtigt, eine einzelne Überfahrt
zu stornieren, wenn nicht die Zahl der Plätze verkauft
bzw. ein Ausnutzungsgrad erreicht wurde, den er selbst
in den internen Transportbedingungen als Voraussetzung
für die Durchführung der Reise genannt hat. Die Frist
für eine solche Stornierung muss mindestens 30 Tage
betragen. Der Kunde muss die schriftliche
Benachrichtigung (E-Mail, SMS oder Brief) über die
Stornierung spätestens bei Ablauf der Frist erhalten
haben. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden
über eine Stornierung in Übereinstimmung mit diesem
Punkt so bald wie möglich zu informieren. Bei einer
Stornierung in Übereinstimmung mit diesem Punkt ist der
vom Kunden eingezahlte Betrag so schnell wie möglich
wieder zurückzuzahlen.
7. Altersgrenze/Allein reisende Kinder
Die Besatzung an Bord hat nicht die Möglichkeit, auf
Kinder aufzupassen, die allein reisen. Aus Rücksicht auf
die Sicherheit der Kinder ist es ihnen nicht gestattet,
allein zu reisen. Fjord Line hat die Altersgrenze für
Alleinreisende auf Transportreisen auf 18 Jahre
festgelegt. Auf Passagen tagsüber in der Hauptsaison
zwischen Stavanger-Hirtshals, bei denen die
Abfahrtszeiten zwischen 07:15 und 16:30 liegen, ist die
Altersgrenze 16 Jahre.
Für Pauschalreisen/Kurzkreuzfahrten von Fjord Line ist
die Altersgrenze 20 Jahre. Davon ausgenommen sind Kinder
und Jugendliche in Begleitung der Eltern oder von
Reisebegleitern über 30 Jahre (mindestens 1
Reisebegleiter für je 5 Kinder/Jugendliche auf
Kreuzfahrten, mindestens 1 Reisebegleiter für je 10
Kinder/Jugendliche auf Transportreisen).
Die verantwortlichen Reiseleiter müssen spätestens 2
Tage vor Abfahrt ein Formular, das bei unserem
Buchungsbüro erhältlich ist oder von unseren
Internetseiten heruntergeladen werden kann, ausfüllen
und abgeben.
8. Kabine bei Nachtüberfahrten
Bei Nachtüberfahrten muss eine Kabine (evtl. Schlafsitz,
falls verfügbar), gebucht werden. Wir machen darauf
aufmerksam, dass die Kabinen bei einzelnen Überfahrten
einige Stunden vor der Ankunft verlassen werden müssen.
Der Zeitpunkt wird an Bord bekannt gegeben.
Passagiere mit Kindern können keine Einzelbetten in
einer Kabine bestellen. Diese Einschränkung gilt nicht,
wenn das Kind das gleiche Geschlecht wie der Erwachsene
hat (z. B. Mutter und Tochter oder Vater und Sohn). Wer
mit Kindern unter 4 Jahren reist, die kein eigenes Bett
haben sollen, kann weder Einzelbetten in einer Kabine
bestellen noch Schlafsitz buchen, sondern muss für eine
ganze Kabine bezahlen. Schlafsitze für Kinder empfehlen
wir nicht. Es ist nicht möglich, extra Matratzen mit in
die Kabinen zu nehmen, und in nur wenigen Kabinen gibt
es Platz für Babybetten. Sollten Sie mehr Informationen
wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer
Buchungsabteilung in Verbindung.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Kabinen doppelt
gebucht sind. In diesen Fällen haben die betroffenen
Passagiere die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich
an Bord zu erhalten. Diese Kompensation erhält entweder
der betroffene Gast oder der Gast der auf seine/ihre
Kabine verzichtet.
9. Einchecken
Abfahrt von Hirtshals:
Passagiere müssen spätestens 90 Minuten vor Abfahrt
eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor
Abfahrt.
Abfahrt
von Bergen oder Stavanger: Passagiere
müssen spätestens 60 Minuten vor Abfahrt eingecheckt
sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Abfahrt von Kristiansand: Passagiere müssen spätestens 60 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Fjord Line behält sich das Recht vor Kunden zurückzuweisen, die nach der vorgeschriebenen Check-In-Zeit am Check-In Counter eintreffen. Fjord Line erstattet keine Tickets, sollten sich die Passagiere nicht entsprechend den angegebenen Zeiten am Check In einfinden.
10. Fährfahrten im Innland nicht erlaubt
Aufgrund der norwegischen Zollbestimmungen ist Fjord Line der Verkauf von Passagen im Inland, d.h. zwischen zwei norwegischen Häfen, nicht gestattet.
11. Reisegarantie
Fjord Line folgt den Bestimmungen im Norwegischen Gesetz über Pauschalreisen (Lov om pakkereiser av 25. august 1995) und hat beim norwegischen Reisegarantiefond die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Garantie hinterlegt.
12. Gepäck
Reisegepäck bis zu 50 kg oder bis zu einem halben Kubikmeter ist während der Fährüberfahrt eventuell in einem Fahrzeug aufzubewahren und darf gebührenfrei mitgeführt werden. Möbel, Kartons, größere Koffer usw. werden als Fracht betrachtet, für die eine Frachtgebühr gemäß Tarif gezahlt werden muss. Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen an die Cargo-Abteilung von Fjord Line. Telefonnummer von Cargo Norwegen : +47 51 46 4000 – Cargo Dänemark +45 9796 3030.
12.1 Folgendes kann über unsere Webseite oder telefonisch gebucht werden:
- Gäste mit oder ohne Gepäck (Gepäck zum persönlichen Gebrauch)
- Passagiere mit Pkw, Wohnmobil, Wohnwagen, die ein Boot auf einem Anhänger oder auf dem Dach mitführen. Wenn das Boot Handelsware ist, muß der Fahrer die Cargo Abteilung für ein Ladungsverzeichnis kontaktieren.
- Passagiere mit einem Pkw/Transporter mit einem Wohnanhänger mit Gepäck. Wenn die Güter Handelsware sind, muss der Fahrer die Cargo Abteilung für ein Ladungsverzeichnis kontaktieren.
- Passagiere mit Pkw/Transporten mit Gepäck oder Werkzeug mit einem Zollbegleitschein (der Zollbegleitschein muss am Zoll in Norwegen oder Dänemark vorgezeigt werden)
- Busse im Dienst, mit oder ohne Passagiere.
- Importfahrzeuge mit Fahrer. Der Fahrer muss die Cargoabteilung für ein Ladungsverzeichnis kontaktieren, auch wenn mehr als ein Fahrzeug importiert wird.
12.2 Folgendes muß über Cargo telefonisch gebucht werden
Telefon:+47 5146 4000 (Cargo Norway) oder +45 9796 3030
(Cargo Denmark):
- Passagiere, die Waren für den Verkauf oder Ausrüstung für ein Handelsunternehmen transportieren.
- Importfahrzeuge ohne Fahrer
- Transporter/Pkw beladen mit Umzugsgütern, Handelsware oder Werkzeug.
- Busse als Handelsgut.
- In jedem Fall Pferdetransporter (Fahrzeug und/oder Anhänger), auch wenn kein Pferd befördert wird.
- Transporter/Lkw mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht.
13. Reisedokumente und Ausweispapiere
Die Passagiere haften selbst für eventuell auftretende
Kosten, wenn im Zielland, z.B. wegen fehlender
Reisedokumente, Pass oder anderer Ausweispapiere keine
Erlaubnis zur Einreise gegeben wird. Dies gilt auch für
Extrakosten im Zusammenhang mit der Heimreise. Alle
Reisenden (auch Kinder) müssen bei der Einreise nach
Dänemark einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto
(Reisepass wird empfohlen) bei sich führen, wobei der
Name in dem Nachweis mit dem Namen auf dem Ticket
übereinstimmen muss. Ausländische Staatsbürger mit
Wohnsitz in Norwegen müssen bei Reisen in Skandinavien
einen Pass/ein Visum vorweisen. Staatsbürger aus Ländern
außerhalb der EU/des EWRs müssen die Anforderungen des
Einreiselandes an Pass, Visum, Impfungen usw. erfüllen
und werden aufgefordert, die geltenden Bestimmungen bei
den Behörden im Heimatland zu erfragen. Der Passagier
muss sich selbst die erforderlichen Reisedokumente
verschaffen. Bei fehlenden Reisedokumenten wird dies als
Nichterscheinen angesehen. Eine Rückerstattung des
Fahrpreises ist somit ausgeschlossen.
Das Fahrzeug ist mit einem Nationalitätskennzeichen zu
versehen. Die Mitnahme eines internationalen
Versicherungsnachweises wird empfohlen
14. Reklamationen/Beschwerdefristen
Während der Passage sind etwaige Beschwerden an den Eincheck-Schalter, die Rezeption auf dem Schiff oder – wenn die Pauschalreise eine über Fjord Line gebuchte Übernachtung enthält – die Rezeption im Übernachtungsbetrieb zu richten, sodass der Fehler/Mangel, sofern dies möglich ist, umgehend behoben werden kann. Eventuelle Reklamationen sind unverzüglich an Fjord Line oder an das Reisebüro/die Agentur zu richten, bei dem/der das Ticket gekauft wurde. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind spätestens vier Wochen nach Antritt der Fährfahrt per Brief oder E-Mail schriftlich geltend zu machen. Eine Kopie des Tickets ist beizulegen.
15. Transport lebender Tiere
Für den Transport lebender Tiere ist der jeweilige Tierhalter verantwortlich. Wir machen auf die gesetzlichen Vorschriften zur Einfuhr lebender Tiere aufmerksam. Wir empfehlen vor der Abreise einen Tierarzt zu konsultieren, um sicher zu stellen, daß die erforderlichen Bedingungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere erfüllt sind. Das Norwegische Amt für Lebensmittelsicherheit ist verantwortlich für die Kontrolle der Tiere bei der Einreise nach Norwegen. Die Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere können variiren, aktuelle Informationen finden Sie unter www.mattilsynet.no. Bei der Einreise in EU/EWR-Länder sind für die Tiere eigene Reisedokumente erforderlich. Wenden Sie sich zwecks weiterer Informationen bitte an einen Tierarzt. Der Transport von Kleintieren ist erlaubt. Pro Buchung sind maximal 3 Tiere erlaubt. Tiere müssen während der Überfahrt im Fahrzeug bleiben, in passenden Boxen (vom Eigentümer mitgebracht) auf dem Autodeck oder im „Hunde Hotel“ (nur Hunde) gebucht sein. Eine Aufsicht während der Überfahrt ist mit der Schiffsbesatzung zu vereinbaren. Die Tiere dürfen nicht in den Gemeinschaftsbereich oder in die Kabinen mitgenommen werden. Wir verweisen auf Abschnitt 12.2 für den Transport von Pferden und Pferd Fahrzeuge.
16. Fundsachen
An Bord gefundene persönliche Gegenstände werden drei Monate lang in unserem Ticketbüro in Bergen oder Kristiansand für Passagiere dieser Strecke aufbewahrt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für diese Fundsachen. Nach 3 Monaten werden Wertsachen der Polizei im Polizeibezirk Hordaland oder im Polizeibezirk Kristiansand übergeben.
17. Sicherheit
Aus Sicherheitsgründen ist hin und wieder die
Durchsuchung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen vor
der Einschiffung erforderlich. Wenn diese Durchsuchung
verweigert wird, kann der Fahrgast ohne Rückerstattung
des gezahlten Fahrpreises abgewiesen werden. Fjord Line
darf die Beförderung von Personen verweigern, die unter
Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Solche Fälle
werden als Stornierungen behandelt.
Fjord Line behält sich das Recht vor, Personen während
der Überfahrt in Gewahrsam zu nehmen, wenn diese eine
Gefahr für die oder eine beträchtliche Störung der
anderen Passagiere darstellen. Passagiere, die Eigentum
der Reederei beschädigen oder eine Haftung der Reederei
gegenüber anderen Fahrgästen erwirken, haften für solche
Verluste bzw. Schäden.
17.1 Blinde, Sehbehinderte und Sauerstoffpatienten
Aus Gründen der Sicherheit müssen derartige
Behinderungen bei der Buchung angegeben werden.
Sauerstoffpatienten dürfen längere Reisen nicht ohne
Begleitung durchführen. Um gefährlichen Situationen im
Feuerfall vorzubeugen, ist der Kapitän vorab zu
unterrichten, wo sich die Sauerstoffflasche befindet.
Blinde Passagiere können ohne Begleitung reisen und
können einen Blindenhund mitbringen. Für diesen Zweck
stehen besondere Kabinen zur Verfügung. Blindenhunde
können sich in den meisten Bereichen an Bord aufhalten.
Die Zahl der Plätze für Blindenhunde an Bord ist
begrenzt.
Falls der Reisende nähere Informationen über die
Sicherheit oder das Schiff im Allgemeinen wünscht,
bitten wir ihn, sich an das Personal an Bord zu wenden.
Ein Ausführen des Blindenhundes während der Überfahrt
ist mit der Besatzung an Bord zu vereinbaren. Wir bitten
den Reisenden, auf eventuelle Allergiker an Bord
Rücksicht zu nehmen.
Sofern Bedarf für zusätzliche Hilfe in einer
Notsituation besteht, ist das Personal auch darüber
vorab zu informieren.
Fjord Line übernimmt keine Haftung für Druckfehler oder Änderungen, die nach dieser Veröffentlichung vorgenommen werden. Aktuelle Beförderungsbedingungen finden Sie jederzeit auf. www.fjordline.de
Bitte beachten Sie: Alle Preise sind in Norwegischen Kronen angegeben und die Preise in Euro und Dänischen Kronen können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.