Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fährüberfahrten

Die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen erfolgt nach norwegischem Seerecht und den Passagierbeförderungsbedingungen der Color Line. Für den Frachttransport gelten die Konnossementsbestimmungen der Reederei. Der Beförderungsvertrag kommt mit Bestätigung von Color Line (CL) zustande.

CL übermittelt Ihnen eine Bestätigung Ihrer Reise telefonisch, E-Mail oder Post bzw. Reisebüro. Ausführendes Unternehmen der Fährpassage ist Color Line AS, Oslo. Color Line GmbH, Kiel ist für Color Line AS, Oslo tätig und stellt die Rechnungen in eigenem Namen und für Rechnung von Color Line AS, Oslo aus.

1. Buchungen
Buchungen sollten möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Bitte geben Sie bei der Buchung die vollen Namen der Reisenden, das Geschlecht, die Nationalität sowie das Alter an. Für Gruppenbuchungen sollte uns die vollständige Teilnehmerliste spätestens vier Wochen vor Abreise vorliegen. Platzreservierungen können über Reisebüros oder die Büros der Color Line bzw. der Agenten vorgenommen werden. Für Fahrzeugreservierungen werden Fahrzeugmarke, polizeiliches Kennzeichen, Länge und Höhe inkl. evtl. Dachgepäckträger benötigt. Bei Anhängern ist die Gesamtlänge inkl. Zugstange anzugeben. Es werden nur von Fahrern begleitete Fahrzeuge befördert. Bei sämtlichem Gepäck muss es sich um persönliche Güter handeln. Möbel, Ausstellungsmaterial etc. müssen manifestiert werden. Buchungen über Color Line Cargo.

2. Bezahlung
Reservierte Plätze sind bis 30 Tage vor Abfahrt zu bezahlen. Internetbuchungen müssen sofort in voller Höhe mit Kreditkarte bezahlt werden. Eine vorgenommene Buchung ist für den Kunden verbindlich. Diese Verpflichtung gilt für die Color Line nach Eingang des Gesamtbetrages. Eine Beförderungspflicht von Seiten der Color Line besteht erst nach Eingang des vollen Reisepreises bei der Reederei bzw. beim Reisebüro/Agenten. Beim Kauf einer Reise bei Color Line in Deutschland, Dänemark, Norwegen usw. gilt jeweils der Preis des Fahrplans des entsprechenden Landes. Für Gruppen gelten besondere Zahlungsbedingungen. Folgende Sparpakete müssen grundsätzlich sofort bezahlt werden: - Super-Sparpaket auf der Strecke Kiel-Oslo - Auto-Sparpaket auf der Strecke Dänemark-Norwegen - Super-Sparpaket Caravan auf der Strecke Dänemark-Norwegen.

3. Stornierungen
Einzelreisende, die die Beförderung stornieren, zahlen folgende Pauschalbeträge: - Rücktritt von 30–15 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises - Rücktritt von 14–6 Tage vor Abfahrt: 25% des Reisepreises - Rücktritt von 5–1 Tag vor Abfahrt: 50% des Reisepreises - Rücktritt bei weniger als 24 Stunden oder Nichtantritt der Abfahrt: 95% des Reisepreises.
3.1 Für folgende Sparpakete gelten gesonderte Bedingungen. Super-Sparpaket auf der Strecke Kiel-Oslo Auto-Sparpaket Economy auf der Strecke Dänemark-Norwegen Super-Sparpaket Caravan auf der Strecke Dänemark-Norwegen - Grundsätzlich nicht erstattbar Auto-Sparpaket Flex - Rücktritt bis 24 Stunden vor Abfahrt: kostenlos - Rücktritt bei weniger als 24 Stunden oder Nichtantritt der Abfahrt: 100% des Reisepreises
3.2 Für Gruppen gelten besondere Stornierungspauschalen. 3.3 Der Reisende hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Color Line ein geringerer Schaden als die berechnete Stornogebühr entstanden ist, weil Color Line den Platz anderweitig verkaufen oder Aufwendungen ersparen konnte.

4. Umbuchungen
Für Änderungen eines Reisearrangements durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. € 5,- pro Änderung erhoben.

5. Leistungsänderungen
Die Reederei behält sich das Recht vor, Abfahrten zu stornieren. In diesem Fall wird der Fahrpreis voll zurückerstattet. Für evtl. Änderungen von Fahrplan, Abfahrtstagen und Uhrzeiten, Reiserouten o. Ä. des veröffentlichten Fahrplanes und dadurch entstehende Verluste oder Kosten auf Seiten des Kunden kann die Reederei nicht haften.

6. Kinder/ Jugendliche
Die Beförderung von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen.

7. Einschiffung
KIEL – OSLO: Fahrgäste, die mit eigenem Fahrzeug anreisen, sollten dieses bis spätestens 120 Minuten vor Abfahrt bereitstellen. Passagiere ohne Pkw sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden. DÄNEMARK – NORWEGEN: Gäste mit und ohne Fahrzeug sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden.
7.1 Der einzelne Kraftfahrer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug auf dem angewiesenen Platz abgestellt und mit angezogener Handbremse im niedrigsten Gang gesichert und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
7.2 Die Color Line ist berechtigt, Passagiere beim Betreten des Schiffes zurückzuweisen oder sie während der Reise an Land zu setzen, falls der Fahrgast, nach Ansicht des Kapitäns, für die Seereise ungeeignet ist oder eine Gefahr für die eigene Sicherheit oder die anderen Menschen an Bord darstellen kann.

8. Reisepapiere
Alle Reisenden müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, der auf Verlangen vorgelegt werden muss. Passagiere haften für evtl. Ausgaben, die aus einer Einreiseverweigerung entstehen könnten. Alle Fahrzeuge benötigen ein Nationalitätskennzeichen. Reisende mit Pkw benötigen eine grüne Versicherungskarte sowie die Zulassung. Dem Fahrzeugbenutzer wird empfohlen, sich vor der Abreise mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um neueste Bestimmungen für das Fahrzeug bei Auslandsreisen zu erfragen. Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer Reiseversicherung.

9. Reisegepäck und Fracht
Pro Fahrgast können bis zu 50 kg Gepäck oder ½ m3 zusätzlich zu evtl. im Fahrzeug aufbewahrtem Reisegepäck mitgeführt werden. Möbel, Kisten, übergroße Koffer usw. werden als Fracht behandelt. Für diese ist der entsprechende Frachttarif zu zahlen.
9.1 Für Geld, Wertpapiere und andere Wertgegenstände, wie Gold, Silber, Edelsteine, Schmuck, Kunstgegenstände u. Ä. übernimmt die Color Line keine Haftung, solange sie nicht von der Color Line zur Sicherheitsverwahrung entgegengenommen wurde.

10. Transport von lebenden Tieren
Lebende Tiere können nur nach vorheriger spezieller Vereinbarung mitgenommen werden. Transport von Hunden und Katzen geschieht auf eigene Verantwortung, im Fahrzeug oder im Käfig auf dem Autodeck und kostet € 6,- bzw. € 12,- pro Strecke. Bitte beachten Sie, dass in Norwegen strikte Vorschriften für die Mitnahme von lebenden Tieren bestehen. Nähere Informationen erteilen norwegische Konsulate oder Botschaften im Ausland. Das Tier darf nicht außerhalb des Autodecks, z. B. in die Kabine oder in öffentliche Bereiche, mitgenommen werden. Weitere Informationen zu Impfungen, Identifikation etc.: Norwegisches Konsulat, Botschaften im Ausland oder unter www.mattilsynet.no.

11. Wohnmobile
Die Gaszufuhr muss während der Überfahrt unbedingt abgestellt sein. Der korrekte Zustand wird bei der Einschiffung kontrolliert.

12. Waffen
Die Mitnahme/Beförderung von Waffen aller Art ist an Bord verboten. Eine Ausnahmegenehmigung für z. B. Jagd-Waffen ist bei der Reederei bei Buchung zu beantragen.

13. Sicherheitskontrollen
Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung/Kontrolle von Personen, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung zugelassen werden. Wird dieses abgelehnt, hat die Reederei das Recht, die Beförderung ohne Rückzahlung des Passagepreises zu verweigern.

14. Leistungs- und Preisänderung
Color Line behält sich das Recht vor Preise und Abfahrten zu ändern, Preiszuschläge aufgrund von Veränderungen der Valutakurse und/oder Treibstoffpreise zu erheben sowie Fahrpläne und Reiserouten zu ändern. Color Line behält sich außerdem das Recht vor, für die Beförderung ein anderes Schiff einzusetzen als das angegebene. Für Verspätungen oder andere Abweichungen ist die Reederei nicht verantwortlich. Auf der Strecke Strömstad-Sandefjord gelten besondere Bedingungen.

15. Ersatzleistung im Falle von Schaden an einer Person/einer Sache
Bei Schaden an einer Person/Sache gelten die Vorschriften des norwegischen Seegesetzes und die sonstigen norwegischen Schadensersatzbestimmungen. Der Veranstalter haftet nicht, falls ihm kein Verschulden am Schaden vorgeworfen werden kann. Im Übrigen ist besonders auf die Vorschriften auf Haftungsbegrenzung hinzuweisen sowie auf die Selbstbeteiligung des Fahrgastes. Color Line haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Color Line haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Bei Schäden im Zusammenhang mit Pauschalreisen gilt das Gesetz über Pauschalreisen (Lov om pakkereiser) vom 25. August 1995. Der Reisende muss nach norwegischen Schadensersatzregeln für einen Schaden aufkommen, der vom Reisenden selbst oder jemanden verursacht wurde, für den er verantwortlich ist. Eine gemeinsame Havarie wird in Oslo nach Maßgabe der York-Antwerp Regeln von 1994, mit späteren Änderungen, geregelt.

16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der genannten Anschrift des Veranstalters.

17. Beförderer
Color Line AS, Color Line Terminalen, Hjortnes, N-0250 Oslo, vertreten durch Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel, E-Mail: servicecenter@colorline.de, Internet: www.colorline.de, Amtsgericht Kiel HRB 2, Geschäftsführer: Dr. Jörg Rudolph

18. Anzuwendendes Recht
Der Beförderungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag sind die ordentlichen Gerichte in Kiel ausschließlich zuständig sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Alle Angaben entsprechen dem Stand Juli 2011 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit des jeweiligen Katalogs/Angebots. Änderungen vorbehalten.