Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fährüberfahrten
Die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen
erfolgt nach norwegischem Seerecht und den
Passagierbeförderungsbedingungen der Color Line. Für den
Frachttransport gelten die Konnossementsbestimmungen der
Reederei. Der Beförderungsvertrag kommt mit Bestätigung von
Color Line (CL) zustande.
CL übermittelt Ihnen eine Bestätigung Ihrer Reise telefonisch,
E-Mail oder Post bzw. Reisebüro. Ausführendes Unternehmen der
Fährpassage ist Color Line AS, Oslo. Color Line GmbH, Kiel ist
für Color Line AS, Oslo tätig und stellt die Rechnungen in
eigenem Namen und für Rechnung von Color Line AS, Oslo aus.
1. Buchungen
Buchungen sollten möglichst frühzeitig vorgenommen werden.
Bitte geben Sie bei der Buchung die vollen Namen der Reisenden,
das Geschlecht, die Nationalität sowie das Alter an. Für
Gruppenbuchungen sollte uns die vollständige Teilnehmerliste
spätestens vier Wochen vor Abreise vorliegen.
Platzreservierungen können über Reisebüros oder die Büros der
Color Line bzw. der Agenten vorgenommen werden. Für
Fahrzeugreservierungen werden Fahrzeugmarke, polizeiliches
Kennzeichen, Länge und Höhe inkl. evtl. Dachgepäckträger
benötigt. Bei Anhängern ist die Gesamtlänge inkl. Zugstange
anzugeben. Es werden nur von Fahrern begleitete Fahrzeuge
befördert. Bei sämtlichem Gepäck muss es sich um persönliche
Güter handeln. Möbel, Ausstellungsmaterial etc. müssen
manifestiert werden. Buchungen über Color Line Cargo.
2. Bezahlung
Reservierte Plätze sind bis 30 Tage vor Abfahrt zu bezahlen.
Internetbuchungen müssen sofort in voller Höhe mit Kreditkarte
bezahlt werden. Eine vorgenommene Buchung ist für den Kunden
verbindlich. Diese Verpflichtung gilt für die Color Line nach
Eingang des Gesamtbetrages. Eine Beförderungspflicht von Seiten
der Color Line besteht erst nach Eingang des vollen Reisepreises
bei der Reederei bzw. beim Reisebüro/Agenten. Beim Kauf einer
Reise bei Color Line in Deutschland, Dänemark, Norwegen usw.
gilt jeweils der Preis des Fahrplans des entsprechenden Landes.
Für Gruppen gelten besondere Zahlungsbedingungen. Folgende
Sparpakete müssen grundsätzlich sofort bezahlt werden: -
Super-Sparpaket auf der Strecke Kiel-Oslo - Auto-Sparpaket auf
der Strecke Dänemark-Norwegen - Super-Sparpaket Caravan auf der
Strecke Dänemark-Norwegen.
3. Stornierungen
Einzelreisende, die die Beförderung stornieren, zahlen
folgende Pauschalbeträge: - Rücktritt von 30–15 Tage vor
Abfahrt: 10% des Reisepreises - Rücktritt von 14–6 Tage vor
Abfahrt: 25% des Reisepreises - Rücktritt von 5–1 Tag vor
Abfahrt: 50% des Reisepreises - Rücktritt bei weniger als 24
Stunden oder Nichtantritt der Abfahrt: 95% des Reisepreises.
3.1 Für folgende Sparpakete gelten gesonderte
Bedingungen. Super-Sparpaket auf der Strecke Kiel-Oslo
Auto-Sparpaket Economy auf der Strecke Dänemark-Norwegen
Super-Sparpaket Caravan auf der Strecke Dänemark-Norwegen -
Grundsätzlich nicht erstattbar Auto-Sparpaket Flex - Rücktritt
bis 24 Stunden vor Abfahrt: kostenlos - Rücktritt bei weniger
als 24 Stunden oder Nichtantritt der Abfahrt: 100% des
Reisepreises
3.2 Für Gruppen gelten besondere
Stornierungspauschalen. 3.3 Der Reisende hat die Möglichkeit
nachzuweisen, dass Color Line ein geringerer Schaden als die
berechnete Stornogebühr entstanden ist, weil Color Line den
Platz anderweitig verkaufen oder Aufwendungen ersparen konnte.
4. Umbuchungen
Für Änderungen eines Reisearrangements durch den Kunden wird
eine Bearbeitungsgebühr von mind. € 5,- pro Änderung erhoben.
5. Leistungsänderungen
Die Reederei behält sich das Recht vor, Abfahrten zu stornieren.
In diesem Fall wird der Fahrpreis voll zurückerstattet. Für
evtl. Änderungen von Fahrplan, Abfahrtstagen und Uhrzeiten,
Reiserouten o. Ä. des veröffentlichten Fahrplanes und dadurch
entstehende Verluste oder Kosten auf Seiten des Kunden kann die
Reederei nicht haften.
6. Kinder/ Jugendliche
Die Beförderung von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren ist ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung
eines Erziehungsberechtigten reisen.
7. Einschiffung
KIEL – OSLO: Fahrgäste, die mit eigenem Fahrzeug anreisen,
sollten dieses bis spätestens 120 Minuten vor Abfahrt
bereitstellen. Passagiere ohne Pkw sollten sich spätestens 60
Minuten vor Abfahrt einfinden. DÄNEMARK – NORWEGEN: Gäste mit
und ohne Fahrzeug sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt
einfinden.
7.1 Der einzelne Kraftfahrer ist dafür
verantwortlich, dass sein Fahrzeug auf dem angewiesenen Platz
abgestellt und mit angezogener Handbremse im niedrigsten Gang
gesichert und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
7.2 Die Color Line ist berechtigt, Passagiere
beim Betreten des Schiffes zurückzuweisen oder sie während der
Reise an Land zu setzen, falls der Fahrgast, nach Ansicht des
Kapitäns, für die Seereise ungeeignet ist oder eine Gefahr für
die eigene Sicherheit oder die anderen Menschen an Bord
darstellen kann.
8. Reisepapiere
Alle Reisenden müssen im Besitz eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses sein, der auf Verlangen
vorgelegt werden muss. Passagiere haften für evtl. Ausgaben, die
aus einer Einreiseverweigerung entstehen könnten. Alle Fahrzeuge
benötigen ein Nationalitätskennzeichen. Reisende mit Pkw
benötigen eine grüne Versicherungskarte sowie die Zulassung. Dem
Fahrzeugbenutzer wird empfohlen, sich vor der Abreise mit seiner
Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um neueste
Bestimmungen für das Fahrzeug bei Auslandsreisen zu erfragen.
Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer
Reiseversicherung.
9. Reisegepäck und
Fracht
Pro Fahrgast können bis zu 50 kg Gepäck oder ½ m3 zusätzlich zu
evtl. im Fahrzeug aufbewahrtem Reisegepäck mitgeführt werden.
Möbel, Kisten, übergroße Koffer usw. werden als Fracht
behandelt. Für diese ist der entsprechende Frachttarif zu
zahlen.
9.1 Für Geld, Wertpapiere und andere
Wertgegenstände, wie Gold, Silber, Edelsteine, Schmuck,
Kunstgegenstände u. Ä. übernimmt die Color Line keine Haftung,
solange sie nicht von der Color Line zur Sicherheitsverwahrung
entgegengenommen wurde.
10.
Transport von lebenden Tieren
Lebende Tiere können nur nach vorheriger spezieller Vereinbarung
mitgenommen werden. Transport von Hunden und Katzen geschieht
auf eigene Verantwortung, im Fahrzeug oder im Käfig auf dem
Autodeck und kostet € 6,- bzw. € 12,- pro Strecke. Bitte
beachten Sie, dass in Norwegen strikte Vorschriften für die
Mitnahme von lebenden Tieren bestehen. Nähere Informationen
erteilen norwegische Konsulate oder Botschaften im Ausland. Das
Tier darf nicht außerhalb des Autodecks, z. B. in die Kabine
oder in öffentliche Bereiche, mitgenommen werden. Weitere
Informationen zu Impfungen, Identifikation etc.: Norwegisches
Konsulat, Botschaften im Ausland oder unter www.mattilsynet.no.
11. Wohnmobile
Die Gaszufuhr muss während der Überfahrt unbedingt
abgestellt sein. Der korrekte Zustand wird bei der Einschiffung
kontrolliert.
12. Waffen
Die Mitnahme/Beförderung von Waffen aller Art ist an Bord
verboten. Eine Ausnahmegenehmigung für z. B. Jagd-Waffen ist bei
der Reederei bei Buchung zu beantragen.
13.
Sicherheitskontrollen
Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung/Kontrolle
von Personen, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung
zugelassen werden. Wird dieses abgelehnt, hat die Reederei das
Recht, die Beförderung ohne Rückzahlung des Passagepreises zu
verweigern.
14.
Leistungs- und Preisänderung
Color Line behält sich das Recht vor Preise und Abfahrten zu
ändern, Preiszuschläge aufgrund von Veränderungen der
Valutakurse und/oder Treibstoffpreise zu erheben sowie Fahrpläne
und Reiserouten zu ändern. Color Line behält sich außerdem das
Recht vor, für die Beförderung ein anderes Schiff einzusetzen
als das angegebene. Für Verspätungen oder andere Abweichungen
ist die Reederei nicht verantwortlich. Auf der Strecke
Strömstad-Sandefjord gelten besondere Bedingungen.
15. Ersatzleistung im Falle von Schaden an einer
Person/einer Sache
Bei Schaden an einer Person/Sache gelten die Vorschriften
des norwegischen Seegesetzes und die sonstigen norwegischen
Schadensersatzbestimmungen. Der Veranstalter haftet nicht, falls
ihm kein Verschulden am Schaden vorgeworfen werden kann. Im
Übrigen ist besonders auf die Vorschriften auf
Haftungsbegrenzung hinzuweisen sowie auf die Selbstbeteiligung
des Fahrgastes. Color Line haftet nicht für Ereignisse, die
eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem
er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck
im Gewahrsam des Fahrgastes. Color Line haftet nicht für lebende
Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Veranstalter
haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf
Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer
ausgeführt wird. Bei Schäden im Zusammenhang mit Pauschalreisen
gilt das Gesetz über Pauschalreisen (Lov om pakkereiser) vom 25.
August 1995. Der Reisende muss nach norwegischen
Schadensersatzregeln für einen Schaden aufkommen, der vom
Reisenden selbst oder jemanden verursacht wurde, für den er
verantwortlich ist. Eine gemeinsame Havarie wird in Oslo nach
Maßgabe der York-Antwerp Regeln von 1994, mit späteren
Änderungen, geregelt.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung
stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie
zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie
darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote
informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies
nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht
wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“
unter der genannten Anschrift des Veranstalters.
17. Beförderer
Color Line AS, Color Line Terminalen, Hjortnes, N-0250 Oslo,
vertreten durch Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel,
E-Mail: servicecenter@colorline.de, Internet: www.colorline.de,
Amtsgericht Kiel HRB 2, Geschäftsführer: Dr. Jörg Rudolph
18. Anzuwendendes
Recht
Der Beförderungsvertrag unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
19. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag sind
die ordentlichen Gerichte in Kiel ausschließlich zuständig
sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches
(HGB), ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Alle Angaben
entsprechen dem Stand Juli 2011 und beziehen sich nur auf die
Gültigkeit des jeweiligen Katalogs/Angebots. Änderungen
vorbehalten.