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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Ausbringung
und
Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen Sie über diese
Website auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart
geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der
Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle der Vermittlung
von Leistungen durch uns über diese Website unsere
Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw.
Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB.
des Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten Leistungen
sind, gelten unsere eigenen
Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen
bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht. |
| eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu
verantworten hat. |
| Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man
sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. |
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| Auf den Seiten der Skandinavische - Reiseagentur sind Links
zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: |
| Die Skandinavische - Reiseagentur erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die
Gestaltung und die Inhalte der |
| gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich die Skandinavische - Reiseagentur
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten |
| aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich
diese Inhalte nicht zu Eigen. |
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| Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage
angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier |
| sichtbare Banner, Buttons und Links führen. |
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| Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch
Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere |
| Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par.
303a StGB Datenveränderung: |
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1. Wer
rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu |
| zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
| 2. Der
Versuch ist strafbar,
sowie Par. 303b StGB Computersabotage: |
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3 Wer eine
Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes
Unternehmen, oder eine Behörde von |
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wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er |
| a.eine
Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder |
| b.eine
Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
unbrauchbar macht, |
| beseitigt
oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. |
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4.Der
Versuch ist strafbar. |
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| Insbesondere verweisen wir auch auf den
Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur
|
| Vermeidung von Störungen ein "virtuelles
Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch
machen. |
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(nach
oben) (Home) |
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(AGB's)
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